Escher Pflegedienst

Pflege mit Herz
 

Beratungseinsätze nach §37 Abs. 3 SGB XI  

Alle Pflegeversicherten, welche Pflegegeld erhalten, sind dazu verpflichtet halb- bzw. vierteljährlich einen sogenannten Beratungseinsatz durchführen zu lassen.  

Gerne besuchen unsere Pflegefachkräfte Sie dazu in Ihrer Häuslichkeit und bieten Ihnen eine kompetente Beratung.    

Darüber hinaus:  

Stehen wir Ihnen in Fragen zu Krankenkassenleistungen, Pflegekassenleistungen und häuslicher Versorgung gerne beratend zur Seite.  

Bitte sprechen Sie uns an, wenn wir etwas für Sie tun können. Über Kontakt sind wir jederzeit für Sie erreichbar.