Pflegegrade einfach erklärt – Übersicht der Pflegegrade 1 bis 5 mit Leistungen
Wenn ein Mensch im Alltag zunehmend Unterstützung benötigt, spielt der Pflegegrad eine zentrale Rolle. In Deutschland entscheidet der Pflegegrad darüber, welche Leistungen Betroffene von der Pflegeversicherung erhalten – etwa Pflegegeld, Unterstützung durch ambulante Pflegedienste oder Zuschüsse für Pflegehilfsmittel.
In diesem Artikel erhalten Sie eine übersichtliche und leicht verständliche Erklärung der Pflegegrade 1 bis 5 – mit Einstufung, Punktzahlen und allen Leistungen auf einen Blick.
Was ist ein Pflegegrad?
Ein Pflegegrad beschreibt in Deutschland, wie stark die Selbstständigkeit eines Menschen im Alltag eingeschränkt ist und wie viel Unterstützung er benötigt. Er dient als Grundlage dafür, welche Leistungen Betroffene von der Pflegeversicherung erhalten können – von Pflegegeld bis hin zu Entlastungsangeboten für pflegende Angehörige.
Der Pflegegrad wird nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) festgelegt. Ein Gutachter prüft verschiedene Bereiche des Alltags und vergibt Punkte. Je höher die Punktzahl, desto höher der Pflegegrad und desto umfangreicher die Leistungen der Pflegeversicherung.
Wie wird der Pflegegrad bestimmt?
Der Pflegegrad wird nicht anhand einer Diagnose festgelegt, sondern danach, wie selbstständig eine Person ihren Alltag noch bewältigen kann. Nach dem Antrag bei der Pflegekasse führt der Medizinische Dienst (MD) eine Begutachtung durch – meist als Hausbesuch. Der Gutachter bewertet sechs Lebensbereiche und vergibt daraus eine Gesamtpunktzahl.
| Bewertungsbereich | Beispiele |
|---|---|
| Mobilität | Aufstehen, Gehen, Treppensteigen |
| Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | Orientierung, Erinnerungsvermögen, Gespräche führen |
| Verhaltensweisen und psychische Problemlagen | Unruhe, Angstzustände, nächtliche Orientierungslosigkeit |
| Selbstversorgung | Körperpflege, Anziehen, Essen und Trinken |
| Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen | Medikamenteneinnahme, Arztbesuche, Therapien |
| Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte | Tagesstruktur, soziale Aktivitäten |
Die fünf Pflegegrade im Überblick
Je höher der Pflegegrad, desto größer ist der Unterstützungsbedarf und desto umfangreicher die Leistungen der Pflegeversicherung.
Pflegegrade 1 bis 5 – Einzeln erklärt
Die folgende Übersicht erklärt jeden Pflegegrad mit typischen Alltagssituationen und den zugehörigen Leistungen der Pflegeversicherung.
Pflegegrad 1 – Geringe Beeinträchtigung
12,5 – 27 Punkte
Menschen mit Pflegegrad 1 sind noch weitgehend selbstständig, benötigen jedoch gelegentlich Unterstützung oder organisatorische Hilfe.
- Leichte Probleme beim Gehen oder Treppensteigen
- Erste Einschränkungen bei der Körperpflege
- Hilfe beim Organisieren von Arztterminen oder Medikamenten
- Gelegentliche Unterstützung im Haushalt oder bei Einkäufen
- Beginnende Gedächtnis- oder Orientierungsprobleme
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Pflegegeld | – |
| Pflegesachleistungen | – |
| Entlastungsbetrag | 125 € |
| Pflegehilfsmittel | bis 40 € |
| Wohnraumanpassung | Zuschuss |
Pflegegrad 2 – Erhebliche Beeinträchtigung
27 – 47,5 Punkte
Menschen mit Pflegegrad 2 haben in mehreren Alltagsbereichen erhebliche Schwierigkeiten und sind regelmäßig auf Unterstützung durch Angehörige oder Pflegedienste angewiesen.
- Hilfe bei der Körperpflege, beim Waschen oder Anziehen
- Unterstützung beim Aufstehen, Gehen oder Treppensteigen
- Hilfe bei der Zubereitung von Mahlzeiten oder beim Essen
- Unterstützung bei der Einnahme von Medikamenten
- Schwierigkeiten bei der Orientierung oder bei beginnender Demenz
| Leistung | Betrag / Monat |
|---|---|
| Pflegegeld | 332 € |
| Pflegesachleistungen | bis 761 € |
| Entlastungsbetrag | 125 € |
| Pflegehilfsmittel | bis 40 € |
Pflegegrad 3 – Schwere Beeinträchtigung
47,5 – 70 Punkte
Bei Pflegegrad 3 benötigen Betroffene täglich umfangreiche Unterstützung. Häufig sind sowohl Angehörige als auch ambulante Pflegedienste in die Betreuung eingebunden.
- Umfangreiche Hilfe beim Duschen oder Anziehen
- Unterstützung beim Aufstehen, Gehen oder Umlagern
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme oder Mahlzeitenzubereitung
- Medikamentengabe oder medizinische Maßnahmen
- Orientierungs- oder Kommunikationsprobleme, z. B. bei Demenz
| Leistung | Betrag / Monat |
|---|---|
| Pflegegeld | 573 € |
| Pflegesachleistungen | bis 1.432 € |
| Entlastungsbetrag | 125 € |
| Pflegehilfsmittel | bis 40 € |
Pflegegrad 4 – Schwerste Beeinträchtigung
70 – 90 Punkte
Bei Pflegegrad 4 sind Betroffene in nahezu allen Alltagsbereichen auf intensive Unterstützung angewiesen. Eine gute Organisation – oft aus ambulanter Pflege, Tagespflege und Kurzzeitpflege kombiniert – ist unerlässlich.
- Umfassende Unterstützung bei Waschen, Duschen und Anziehen
- Hilfe beim Aufstehen, Gehen oder Umlagern im Bett
- Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
- Regelmäßige Hilfe bei Medikamenten oder med. Maßnahmen
- Starke Einschränkungen bei Orientierung oder Kommunikation
| Leistung | Betrag / Monat |
|---|---|
| Pflegegeld | 765 € |
| Pflegesachleistungen | bis 1.778 € |
| Entlastungsbetrag | 125 € |
| Pflegehilfsmittel | bis 40 € |
Pflegegrad 5 – Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen
90 – 100 Punkte
Pflegegrad 5 ist die höchste Einstufung. Betroffene sind in nahezu allen Lebensbereichen vollständig auf Unterstützung angewiesen und benötigen besonders intensive pflegerische Versorgung.
- Vollständige Unterstützung bei Körperpflege und Anziehen
- Hilfe bei Nahrungsaufnahme oder speziellen Ernährungsformen
- Umlagern oder Transfer vom Bett in den Rollstuhl
- Intensive Betreuung bei schweren neurologischen Erkrankungen
- Umfassende Hilfe bei Therapien und med. Maßnahmen
| Leistung | Betrag / Monat |
|---|---|
| Pflegegeld | 947 € |
| Pflegesachleistungen | bis 2.200 € |
| Entlastungsbetrag | 125 € |
| Pflegehilfsmittel | bis 40 € |
Welche Leistungen gibt es bei den Pflegegraden?

Mit einem anerkannten Pflegegrad haben Betroffene Anspruch auf verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung. Die folgende Tabelle gibt einen vollständigen Überblick über Pflegegeld und Pflegesachleistungen nach Pflegegrad.
| Pflegegrad | Pflegegeld / Monat | Pflegesachleistungen / Monat | Entlastungsbetrag |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | – | – | 125 € |
| Pflegegrad 2 | 332 € | bis 761 € | 125 € |
| Pflegegrad 3 | 573 € | bis 1.432 € | 125 € |
| Pflegegrad 4 | 765 € | bis 1.778 € | 125 € |
| Pflegegrad 5 | 947 € | bis 2.200 € | 125 € |
- Verhinderungspflege, wenn die Pflegeperson vorübergehend ausfällt
- Kurzzeitpflege, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt
- Tagespflege oder Nachtpflege zur Entlastung der Angehörigen
- Zuschüsse für Pflegehilfsmittel, etwa Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen (bis 40 € / Monat)
- Zuschüsse für Wohnraumanpassungen, zum Beispiel barrierefreie Umbauten
- Kostenlose Pflegeberatung durch die Pflegekasse
Häufige Fragen zu Pflegegraden (FAQ)
Fazit – Pflegegrade helfen, Unterstützung im Alltag zu organisieren

Die Pflegegrade 1 bis 5 bilden die Grundlage für die Unterstützung durch die deutsche Pflegeversicherung. Sie zeigen, wie stark die Selbstständigkeit eines Menschen im Alltag eingeschränkt ist und welche Hilfe benötigt wird. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher die Leistungen für Betroffene und Angehörige.
Mit dem richtigen Pflegegrad und einer guten Organisation der Pflege lässt sich häufig erreichen, dass Betroffene möglichst lange selbstbestimmt leben können – oft auch in der vertrauten Umgebung des eigenen Zuhauses.


